Es geht nicht darum, ob nun künftig 90, 80 oder 60% Garantie geboten werden. Nein, es geht schlicht und einfach um einen Paradigmenwechsel! Jahrzehntelang wurde die Beratung in der Altersvorsorge – und ganz besonders in der bAV - über das Thema „Garantiezins“ zzgl. Überschüsse in Höhe von X % bzw. 100% Beitragserhalt geführt.
Informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über einen konkreten Sachverhalt, obwohl er hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre, muss diese Information richtig, eindeutig und zutreffend sein.