VL - Sie könnten Ihr Geld auch direkt verbrennen

VL - Sie könnten Ihr Geld auch direkt verbrennen

VL - Sie könnten Ihr Geld auch direkt verbrennen

Millionen Arbeitnehmer halten weiterhin daran fest, obwohl dieser Zuschuss völlig veraltet ist. Die Rede ist von den sogenannten vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL.

Dieses Thema sorgt immer wieder für Mißverständnisse und Vorbehalte. VL sind Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die wie Lohn/Gehalt behandelt werden, das heißt, steuer- und sozialabgabenpflichtig mit dem Gehalt abgerechnet werden.

VL sind, wenn sie einer entsprechenden Anlageform zufließen, begünstigt für die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) oder die Wohnungsbauprämie (WoP). Eine der populärsten Anlageformen ist der Bausparvertrag.

Damit keine Irritationen entstehen, in diesem Beitrag geht es um den häufig arbeitgeberfinanzierten VL-Zuschuss, der zusätzlich zum vereinbarten monatlichen Bruttolohn gezahlt wird. Aus der DM / Euro Umrechnung ist häufig der Betrag von 26,59 oder 39,88 Euro zu finden, der vom Arbeitgeber als "zusätzlicher" VL-Betrag gezahlt.

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf ANSpZ, wenn sein zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro bei alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung pro Jahr nicht überschreitet. Bei Anlagen für wohnungswirtschaftliche Zwecke (z.B. Bausparverträge) gelten die niedrigeren Einkommensgrenzen für die ANSpZ von 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro jährlich. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Vermögensbildungsgesetz (VermBG). Das erste VermBG stammt aus dem Jahr 1961. Die Arbeitnehmersparzulage, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt wird, beträgt bei Wertpapiersparverträgen 20 Prozent und wohnungswirtschaftlicher (Bausparen) Verwendung lediglich nur 9 Prozent.

„Kleinvieh macht auch Mist“, sagt der Volksmund. Dieser Spruch passt ganz gut zur Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Damit fördert der Staat Arbeitnehmer mit sehr geringerem Einkommen. In Zeiten der Niedrigzinsphase und einer desolaten gesetzlichen Rente sollten gerade Mitarbeiter mit geringen Einkommen an die Versorgung im Alter denken und keine Bausparverträge abschließen.

Viele Arbeitnehmer halten dennoch an den VL fest, obwohl sie die Einkommensgrenzen überschreiten. Ist die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen heutzutage für einen Arbeitgeber überhaupt noch zeitgemäß? Nein, mit Sicherheit nicht. Der Arbeitgeber ist dazu mit Lohnnebenkosten belastet. Ebenso erhöhen sich weitere Kosten für den Arbeitgeber, die in Abhängigkeit der Lohnsummen des Arbeitgebers berechnet werden.

Zahlt der Arbeitgeber einen VL-Zuschuss von 26,59 Euro, hat er mindestens 32,- mtl. Euro Gesamtkosten zu tragen. Beim Arbeitnehmer sieht es leider nicht besser aus. Da der VL-Betrag immer auf das "normale" Brutto "on top" gerechnet wird, sind diese 26,59 Euro für den Mitarbeiter sehr hoch steuerlich und mit Sozialabgaben belastet. Je Steuerklasse des Mitarbeiters verbleiben "rechnerisch" von dem Zuschuss nur 11 bis 14 Euro netto.

So wenig bleibt von den VL netto übrig
VL - 66% Prozent gehen verloren

 

Auf einen Blick: Die Nachteile herkömmlicher VL:

- VL = Bestandteil des Lohns oder Gehalts, somit steuer- und sozialabgabenpflichtig

- Sparbeitrag aus Nettogehalt, Minderung des Arbeitgeberzuschuss VL um etwa die Hälfte

- Vom Gesetzgeber reglementierte Anlagemöglichkeiten für Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ)

- Einkommensgrenzen für ANSpZ € 17.900 (Alleinstehende)

- Zulagen kaum relevant

- Durchschnittseinkommen liegt bei über € 40.000

- Voraussetzung für Förderung: Sperrfrist 7 Jahre

Gibt es eine bessere Alternative? Natürlich, die Weiterentwicklung heißt altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL). Anstelle der VL wird ein arbeitgeberfinanzierter Beitrag für eine betriebliche Altersvorsorge zum Aufbau einer Zusatzrente oder eine BU-Absicherung vereinbart. Die AVWL sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei in der Einzahlung für den Aufbau der Betriebsrente.

- Verzicht auf VL-Vertrag zugunsten einer Direktversicherung

- Ursprünglicher VL-Betrag (max. 40 €) fließt in eine Direktversicherung

- Beiträge zur Direktversicherung sind steuer- und sozialabgabenfrei

- Steuer- und Sozialabgabenvorteil erhöhen den Beitrag zur Direktversicherung

- zusätzliche Altersversorgung über die Firma

- Bestehender VL-Vertrag kann stillgelegt oder privat bespart werden

 

VL Umwandlung in AWVL ist einfach
VL Umwandlung

 

Die Umwandlung von VL ist seit vielen Jahren ein Standardbaustein in einer attraktiven bAV-Konzeption und auch bereits seit Jahren in den tarifvertraglichen Verhandlungen üblich. Dennoch wird gerade in kleinen und mittleren Betrieben sehr stark an den VL "festgehalten", oftmals nur aus Unwissenheit.

Für das o.g. Beispiel kann stattdessen bei gleichem (!) Nettogehalt eine monatliche Betriebsrente mit 50-72 Euro Beitrag angespart werden (je nach Steuerklasse des Mitarbeiters). Und das ohne einen Cent Mehrkosten. Nutzen Sie die Gelegenheit, denn AWVL lohnen sich deutlich mehr für Ihre Mitarbeiter als VL. 

Und mit einer kleinen Eigenbeteiligung durch den Mitarbeiter (10-20 Euro) können auf diesem Weg schnell und sinnvoll mehr als 100 Euro mtl. über den Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung investiert werden. Mit dem richtigen Konzept und der richtigen Mitarbeiteransprache ist hier für jeden Geldbeutel etwas sinnvolles zu erreichen.

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