Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen?

Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen?

Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen?

Zur ersten Orientierung:

Was heiß bAV? Betriebliche Altersvorsorge, oder auch Betriebsrente oder bAV genannt 

liegt vor, wenn man über den eigenen Arbeitgeber eine Zusatzrente aufbaut. Es muss nicht immer nur Altersvorsorge (Rente oder Kapital) sein, auch Invaliditätsleistungen oder auch Berufsunfähigkeitsleistungen (BU-Rente) genannt sind als Bausteine der Betriebsrente (bAV) möglich.

Wer bezahlt die Betriebsrente?

Ein betriebliche Altersvorsorge kann auf zwei verschiedene Arten finanziert werden.

1. Durch den Mitarbeiter selbst, im Rahmen der Entgeltumwandlung. Dabei verzichtet der Mitarbeiter freiwillig auf einen bestimmten Teil seines Bruttogehaltes und spart dadurch Steuern und i.d.R. auch Sozialversicherungsbeiträge. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von dem sogenannten Brutto-Netto Effekt. Seit 2019 müssen Arbeitgeber in der Regel 15 Prozent Zuschuss leisten.

2. Der Arbeitgeber bezahlt die Betriebsrente und zwar zusätzlich zum vereinbarten Gehalt/Lohn. In diesem Fall spricht man von der sogenannten arbeitgeberfinanzierten bAV. 

3. Die dritte Variante ist eine Michform aus den beiden ersten. Also grundsätzlich eine Entgeltumwandlung mit arbeitgeberfinanzierten Zuschüssen. Diese Zuschüsse können als konkreter Eurobetrag oder als prozentualer Zuschuss geleistet werden.

  

So funktioniert die Entgeltumwandlung
So funktioniert die Entgeltumwandlung

 

Wann sich die bAV lohnt, hängt u.a. auch davon ab wieviel Förderung es insgesamt gibt. Beteiligt sich der Chef mit einem ordentlichen Zuschuss, wie in diesem Beispiel, erkennt man schnell das sich der Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber sehr lohnt. Obwohl die Entgeltumwandlung auch Nachteile oder besser gesagt Schattenseiten hat. Aber dazu später mehr.

 

Beispiel Entgeltumwandlung mit Förderung durch den Chef
Brutto Netto Rechner - Was kostet die betriebliche Altersvorsorge

 

Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Die Betriebsrente kann über fünf verschiedene Durchführungswege zugesagt werden. Dies sind:

  • Direktversicherung (DV)
  • Pensionskasse (PK)
  • Pensionsfonds (PF)
  • Unterstützungskasse (U-Kasse)
  • Pensionszusage (PZ) oder auch Direktzusage beteichnet

Einen detailierten Vergleich der fünf Durchführungswege erhalten Sie hier:

 

Wann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge/Betriebsrente?

Die Antwort ist recht simpel. Immer dann, wenn der Arbeitgeber diese bezahlt. Wieso? In diesem Fall erhält man ohne einen eigenen Beitrag eine spätere Versorgung geschenkt, meist in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Das die Versorgungsleistung/Auszahlung später steuerpflichtig ist und Sie daher gegebenenfalls Einkommenssteuer bezahlen werden müssen, schmälert vielleicht den Nettowert Ihrer Versorgung, aber ein Geschenk bleibt es.

Etwas genauer müssen wir hinsehen, wenn Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet die ganz oder teilweise aus Ihrem Bruttogehalt finanziert werden kann. Um die Frage zu beantworten, ob sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt muss genau auf die Höhe des Firmenzuschusses geschaut werden. Seit 2019 ist für neue Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfondsverträge ein Arbeitgeberpflichtzuschuss von 15% der Entgeltumwandlung gültig.

Dieser Zuschuss und eine Reihe weiterer Verbesserungen wurde mit dem sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Aber 15% Zuschuss sind nicht wirklich attraktiv. 20% sollen es schon sein, denn diese Größe spart der Arbeitgeber ein wenn Sie an der Entgeltumwandlung teilnehmen. Daher einfach nachfragen und verhandeln, dann lohnst sich eine betriebliche Altersversorgung sehr schnell!

Viele Arbeitgeber bieten bereits von sich aus attraktive Zuschussregeln für die Betriebsrente an. Es gibt Modelle, da wird der Zuschuss in Abhängigkeit der Betriebstreue gesteigert und kann bis zu 100% steigen. Oder es wird ein Festbetrag von z.B. 50 Euro monatlich als Grundzuschuss gewährt. 

Ist die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei?

Wie wird die Leistung aus einer Direktversicherung behandelt? Um dies zu beantworten, müssen wir die verschiedenen Regelungen des Steuerrechts näher untersuchen:

Pauschalversteuerte Direktversicherung:

Die grundsätzliche Regelung ist ganz einfach. Der Staat möchte einmal mit Steuern an der Betriebsrente oder den Beiträgen dafür teilhaben. Das kann bedeuten, dass die Beiträge in der Einzahlungsphase bereits mit einer Steuerpflicht belegt werden (so wie es bei der sogenannten pauschalversteuerten Direktversicherung) der Fall ist.

Diese Art von betrieblicher Altersvorsorge konnte aber nur bis 31.12.2004 abgeschlossen werden. Wenn der Mitarbeiter in diesem Fall z.B. aus dem Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld einen Beitrag für eine Direktversicherung finanziert hat, wurde dieser Beitrag "nur" mit dem sogeannten Pauschalsteuersatz von 20% plus Kirche und plus Soli belastet (§ 40b EStG a.F.).

Dafür ist dann die Auszahlung der Direktversicherung als Kapitalsumme steuerfrei geblieben. Wenn aus dieser Vesorgung eine lebenslange Rente bezogen wird, ist diese Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser bemisst sich an dem Alter zu Beginn der Rentenzahlung und beträgt aktuell 175 bei einem Rentenbeginn zum 67. Lebensjahr.

Exkurs: Was ist eine Direktversicherung:

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter aber ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.

Exkurs Ertragsanteil:

Der Ertragsanteil ist der einkommensteuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente sowie der der Rentenart. Geregelt ist der Ertragsanteil in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG), der die sonstigen Einkünfte regelt. Der Ertragsanteil ist der (annualisierte) Zinsertrag, der sich aus einer Anlage während des Rentenbezuges ergibt.

Für Beiträge die im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung vom Mitarbeiter gezahlt werden und für die die Förderung des § 3. Nr. 63 EStG in Anspruch genommen wird (sogenannte nachgelagerte Besteuerung) gilt folgende Regelung:

Die Beiträge werden komplett unversteuert aus dem Brutto geleistet. Das führt zu direkten Einsparungen im Bereich der Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer und dem Solidaritätsbeitrag (siehe Bsp. oben). Wie hoch diese Effekte sind ist Abhängig von der Höhe des Bruttogehalts und der Steuerklasse. Auf diese Art dürfen maximal 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung als Beitrag für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden. Das entspricht 2020 einem monatlichen Beitrag von 552 Euro der steuerfrei in diese Art der Betriebsrente eingezahlt werden kann. Arbeitgeberbeiträge und Zuschüsse werden darauf angerechnet.

Gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV sind Zuwendungen an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis zur Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung auch sozialabgabenfrei.

Dafür ist dann die Auszahlung als Kapitalsumme oder als Rente aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds voll steuerpflichtig im Rahmen der Einkünfte als Rentner. Der Vorteil liegt unterm Strich darin, dass die Beiträge komplett unversteuert eingezahlt werden, also eine Steuerstundung in der Regel vorliegt.

So wird der gesamte Beitrag im Rahmen der Anlage verzinst werden (Zinseffekt) und da der Steuersatz als Rentner im Regelfall viel geringer ist als in der aktiven Erwerbsphase, entsteht ein Steuervorteil. Wird die betriebliche Altersvorsorge nun auch noch mit einem  ordentlichen Zuschuss vom Chef gefördert, lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge sehr! 

Welche Sozialabgaben sind bei der Betriebsrente zu zahlen?

Die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, auch Versorgungsbezüge genannt, sind grundsätzlich kranken-/pflegeversicherungspflichtig. Die Leistungen unterliegen zurzeit für gesetzlich Krankenversicherte bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Überschreiten des Freibetrages (2020: 159,25 Euro monatlich) der Beitragspflicht in der Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung besteht Beitragspflicht für den kompletten Versorgungsbezug, sofern dieser 159,25 Euro (Stand 2020) übersteigt.

Seit 2004 sind auch originäre Kapitalzahlungen beitragspflichtig. Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Der Rückkaufswert aus einer Direktversicherung oder die Abfindung einer Anwartschaft gilt als Versorgungsbezug – unabhängig vom Alter des Empfängers.